
- Judo-SportlerInnen, die am Training teilnehmen wollen, müssen ein (vom Erziehungsberechtigten) unterzeichnetes Anmeldeformular abgeben.
- Der Mitgliedsbeitrag und die Jahresmarken sind pünktlich zu bezahlen.
- Die Judo-Sportlerinnen und -Sportler müssen pünktlich und mit ordentlichem Judo-Gi zum Training erscheinen.
- Auf Sauberkeit in den Umkleidekabinen und Turnsälen ist zu achten.
- Judo-Sportlerinnen und -Sportler, die an Wettkämpfen und/oder Gürtelprüfungen teilnehmen brauchen unbedingt einen Judo-Pass. Dieser muss vom Verein beim Judolandesverband beantragt werden.
- Alle Judo-Sportlerinnen und -Sportler müssen außerdem zu Beginn ihrer Wettkampftätigkeit ein ärztliches Attest erbringen, welches der Hausarzt ausstellen kann.
- Sollten bei einem Judo-Sportler oder einer Judo-Sportlerin inzwischen gesundheitliche Probleme auftreten, so muss dies den Trainern unbedingt mitgeteilt werden.
- Zu Beginn der U17 Altersklasse ist laut Verordnung des ÖJV ein sportärztliches Attest notwendig!
- Die Judo-Sportlerinnen und –Sportler, die an Wettkämpfen teilnehmen wollen, sollten zweimal in der Woche (Montag 17:00-18:30 und Mittwoch 18:00-20:30) in Neusiedl/See und mindestens einmal in der Woche in ihrem Stammverein trainieren.
- Ein zusätzliches Kraft- und Konditionstraining sollte so oft als möglich (vor allem auch in den Ferien) zuhause durchgeführt werden.
- Die Teilnahme an Wettkämpfen wird ca. 2 Wochen vorher bekannt gegeben (Termine sind auf der Homepage) – die Trainer entscheiden welche Judo-SportlerInnen zu den jeweiligen Kämpfen fahren!
- Am letzten Mittwoch vor einem Wettkampf ist Abwage und Meldung, daher müssen die Judo-SportlerInnen unbedingt anwesend sein!
- Es sollten Fahrgemeinschaften gebildet werden, damit alle Judo-SportlerInnen sowohl zum Training als auch zu den Wettkämpfen mitfahren können.
- Wenn ein Judo-Sportler oder -Sportlerin keine Mitfahrmöglichkeit zu einem Wettkampf hat, so sollte sobald als möglich (spätestens 2 Tage vor dem Kampf) einer der TrainerInnen informiert werden.
- Judo-SportlerInnen, die zu einem Wettkampf gemeldet sind, müssen bei Verhinderung (Krankheit) unverzüglich einen Trainer informieren, da sonst das Startgeld bezahlt werden muss!
- Zum Wettkampf unbedingt Getränke und eine „gesunde“ Jause mitnehmen. Außerdem sollten die Sportler nie mit leerem Magen an den Start gehen.
- Unbedingt pünktlich, d.h. vor Beginn der Abwage in der Halle sein! Die Judo-SportlerInnen sollten sich während des gesamten Wettkampfes in der Halle aufhalten. Vor Verlassen der Halle ist in jedem Fall einE BetreuerIn zu informieren!
- Den Anweisungen der TrainerInnen und BetreuerInnen ist unbedingt Folge zu leisten.
- Eltern und andere BegleiterInnen haben sich nur im Zuschauerbereich aufzuhalten! Für die Betreuung der Judo-Sportlerinnen und –Sportler während der Wettkämpfe sind nur die TrainerInnen bzw. die von ihnen bestimmten BetreuerInnen zuständig!
- Die Anordnungen der Veranstalter bzw. der Hallenbetreiber sind in jedem Fall zu beachten!