Vereinsregeln

  1. Judo-SportlerInnen, die am Training teilnehmen wollen, müssen ein (vom Erziehungsberechtigten) unterzeichnetes Anmeldeformular abgeben.
     
  2. Der Mitgliedsbeitrag und die Jahresmarken sind pünktlich zu bezahlen.
     
  3. Die Judo-Sportlerinnen und -Sportler müssen pünktlich und mit ordentlichem Judo-Gi zum Training erscheinen.
     
  4. Auf Sauberkeit in den Umkleidekabinen und Turnsälen ist  zu achten.
     
  5. Judo-Sportlerinnen und -Sportler, die an Wettkämpfen und/oder Gürtelprüfungen teilnehmen brauchen unbedingt einen Judo-Pass. Dieser muss vom Verein beim Judolandesverband beantragt werden.
     
  6. Alle Judo-Sportlerinnen und -Sportler müssen außerdem zu Beginn ihrer Wettkampftätigkeit ein ärztliches Attest erbringen, welches der Hausarzt ausstellen kann.
     
  7. Sollten bei einem Judo-Sportler oder einer Judo-Sportlerin inzwischen gesundheitliche Probleme auftreten, so muss dies den Trainern unbedingt mitgeteilt werden.
     
  8. Zu Beginn der U17 Altersklasse ist laut Verordnung des ÖJV ein sportärztliches Attest notwendig!
     
  9. Die Judo-Sportlerinnen und –Sportler, die an Wettkämpfen teilnehmen wollen, sollten zweimal in der Woche (Montag 17:00-18:30 und Mittwoch 18:00-20:30) in Neusiedl/See und mindestens einmal in der Woche in ihrem Stammverein trainieren.
     
  10. Ein zusätzliches Kraft- und Konditionstraining sollte so oft als möglich (vor allem auch in den Ferien) zuhause durchgeführt werden.
     
  11. Die Teilnahme an Wettkämpfen wird ca. 2 Wochen vorher bekannt gegeben (Termine sind auf der Homepage) – die Trainer entscheiden welche Judo-SportlerInnen zu den jeweiligen Kämpfen fahren!
     
  12. Am letzten Mittwoch vor einem Wettkampf ist Abwage und Meldung, daher müssen die Judo-SportlerInnen unbedingt anwesend sein!
     
  13. Es sollten Fahrgemeinschaften gebildet werden, damit alle Judo-SportlerInnen sowohl zum Training als auch zu den Wettkämpfen mitfahren können.
     
  14. Wenn ein Judo-Sportler oder  -Sportlerin keine Mitfahrmöglichkeit zu einem Wettkampf hat, so sollte sobald als möglich (spätestens 2 Tage vor dem Kampf) einer der TrainerInnen informiert werden.
     
  15. Judo-SportlerInnen, die zu einem Wettkampf gemeldet sind, müssen bei Verhinderung (Krankheit) unverzüglich einen Trainer informieren, da sonst das Startgeld bezahlt werden muss!
     
  16. Zum Wettkampf unbedingt Getränke und eine „gesunde“ Jause mitnehmen. Außerdem sollten die Sportler nie mit leerem Magen an den Start gehen.
     
  17. Unbedingt pünktlich, d.h. vor Beginn der Abwage in der Halle sein! Die Judo-SportlerInnen sollten sich während des gesamten Wettkampfes in der Halle aufhalten. Vor Verlassen der Halle ist in jedem Fall einE BetreuerIn zu informieren!
     
  18. Den Anweisungen der TrainerInnen und BetreuerInnen ist unbedingt Folge zu leisten.
     
  19. Eltern und andere BegleiterInnen haben sich nur im Zuschauerbereich aufzuhalten!  Für die Betreuung der Judo-Sportlerinnen und –Sportler während der Wettkämpfe  sind nur die TrainerInnen bzw. die von ihnen bestimmten BetreuerInnen zuständig!
     
  20. Die Anordnungen der Veranstalter bzw. der Hallenbetreiber sind in jedem Fall zu beachten!